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Unfallgutachter Mirko Schiers

Sachverständiger für motorisierte Zweiräder


Neben meinem Onlineshop jumiparts.de bin ich auch als Unfallgutachter tätig. Ich bin seit über 20 Jahren Zweiradmechanikermeister. In meiner Tätigkeit als Serviceleiter bei einem großen BMW und Kawasaki Motorrad Händler in Berlin, habe ich täglich mit der Annahme von Unfallschäden und deren Kalkulation zu tun gehabt. Dies habe ich dann in meiner Selbstständigkeit seit 2013 als Basis genutzt und mich auf das Erstellen von Unfallgutachten spezialisiert.

Unfallgutachten / Fahrwerksvermessung
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Das Wichtigste!

Das Wichtigste ist immer die Gesundheit aller Beteiligten, das hat immer Vorrang. Ich als Gutachter kann Euch dabei entlasten, indem ich mich um alles Materielle kümmere. Dann habt Ihr den Kopf frei, für die wirklich wichtigen Dinge. Auch, wenn das Motorrad für viele von Euch auch sehr wichtig ist, (ich kenne das :-)) lässt sich das allermeiste Materielle ja ersetzen. Zusammen mit meinem Rechtsanwalt unterstützen wir Euch dabei auf vielen Ebenen!

Der eigene Gutachter

Als Geschädigter habt Ihr in Deutschland das Recht einen Unfallgutachter selbst zu wählen und zu beauftragen. Die Kosten hierfür trägt die Versicherung des Unfallverursachers. Ich als unabhängiger, selbstständiger Unfallgutachter bin nicht an eine Versicherung gebunden, kann mich vollständig auf Euer Anliegen konzentrieren und dadurch das Optimum für Euch herausholen. 

Unterstützung biete ich Euch auf vielen Ebenen:

 - Transport eures Motorrads mit meinem Sprinter

 - Beratung bei der Wahl des Reparaturweges

 - eine vollständige Fahrwerksvermessung (wenn nötig)

 Also wirklich vollständig! Vom Vorderrad über die Gabel, den Rahmen, den Heckrahmen, die Schwinge und das Hinterrad bis hin zur beschädigten Schutzkleidung. Dabei spezialisiere ich mich ausschließlich auf Motorradschäden.

Fahrwerksvermessung

Basis einer jeden Schadensbewertung sollte meist eine Fahrwerksvermessung sein. Die Reparatur eines Motorrades macht nur Sinn, wenn die Geometriedaten des Fahrwerks in Ordnung sind! Auch im Kaskoschaden, bei dem die Versicherung die Wahl des Gutachters hat, kann ich häufig die Gutachter, die nicht auf Motorräder spezialisiert sind, unterstützen und wichtige Daten zur Beurteilung beisteuern. Auch bei einem Totalschaden kann es Sinn machen den Rahmen zu vermessen. Falls der in Ordnung ist, werdet Ihr ein höheres Restwertgebot für das Unfallmotorrad bekommen und der Schaden kann leichter reguliert werden.

Hierzu könnt Ihr mich gern anrufen: 01741886188

Immer mit Anwalt!

Versicherungen sind Wirtschaftsunternemen, deren Bestreben es ist, möglichst hohe Gewinne zu erzielen. Wir können Euch dabei unterstützen, dass Euer Schaden VOLLSTÄNDIG erstattet wird. Dafür sieht das deutsche Recht eine kostenfreie Nutzung eines Anwalts vor, welcher sich um alle Belange kümmern wird. Die Kosten dafür hat der Unfallverursacher zu tragen. Viele von Euch haben anfangs Skrupel, einen Anwalt zu beauftragen. Aber wenn Ihr unschuldig seid, entstehen Euch keinerlei Kosten. Ich arbeite mit der Kanzlei Hanisch & Kollegen seit über 20 Jahren sehr erfolgreich zusammen! Wenn die Haftung mal unklar sein sollte, werden Euch für eine Erstberatung keine Kosten entstehen! Bevor Du Geld verschenkst, ruf doch mal an: 03040042956

Die wichtigste Zahl!

Die gesamte Schadensregulierung orientiert sich am Wiederbeschaffungswert. D.h. die Summe die aufgebracht werden muss, um ein identisches Fahrzeug wieder herzustellen. Da fast alle Motorräder mit Zubehör ausgestattet oder sogar technisch umgebaut sind, muss hier sehr sorgfältig recheriert werden. Die gegnerische Versicherung zahlt im Totalschadensfall die Differenz zwischen Restwertgebot und Wiederbeschaffungswert. Oder übernimmt Reparaturkosten bis zu 130% des Wiederbeschaffungswertes.

Was ist noch wichtig?

Schmerzensgeld - natürlich! Auch bei Kleinigkeiten immer Rücksprache mit dem Anwalt halten. Hier können Fristen wichtig werden!

Wertminderung. Auch wenn alles komplett unsichtbar mit originalen Neuteilen instandgesetzt wurde, seid Ihr verpflichtet beim Verkauf des Motorrades einen Schaden in der Vergangenheit anzugeben. Das wird den zu erzielenden Preis deutlich reduzieren. Diesen Verlust muss die gegnerische Versicherung jetzt schon ausgleichen.

Nutzungsausfall. Ja, auch für Motorräder wird ein Nutzungsausfall gezahlt. Das können bis zu 79,00 € pro Tag sein. Hier gibt es irreführende Meldungen dazu im Netz. Bitte immer beim Anwalt nachfragen.

Verzicht wird Euch niemand danken!!!!!

Kontakt:

Ihr erreicht mich über

Mobil: 01741886188

Festnetzt: 03329696776

Email: [email protected]

Whatsapp: 01741886188